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Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 bis 2020 : Evaluation der forstlichen Förderung

Im vorliegenden Bericht werden die im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 bis 2020 (HMUKLV, 2015) angebotenen forstlichen Fördermaßnahmen behandelt. Der Berichtszeitraum umfasst die Periode vom Programmstart in 2015 bis einschließich des Jahres 2017. In diesem Zeitraum wurden folgende Maßnahmen angeboten und umgesetzt: Wegebau Forst (VA 4.3-1) und Bodenschutzkalkung (TM 8.5). Ebenfalls Bestandteil des Pro-gramms ist die Wiederherstellung von durch Waldbrand, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigter Wälder (TM 8.4). Im Rahmen dieser Teilmaßnahme können beim Eintreten außergewöhnlicher Schadereignisse Soforthilfemaßnahmen zur Beseitigung der Schäden geregelt werden. Ein entsprechendes Katastrophenereignis ist im Berichtszeitraum nicht eingetreten. Methodisch stützt sich der vorliegende Bericht, neben der Auswertung von Förderdaten und -dokumenten, im Bereich der Bodenschutzkalkung auf Literaturanalysen und für den forstlichen Wegebau auf spezielle Erhebungsbögen. Ergänzend wurden Befragungen durchgeführt. Im Berichtszeitraum wurden 649 Tsd. m forstlicher Wege ausgebaut bzw. grundinstandgesetzt. Bodenschutzkalkung fand auf 9.600 ha statt. Insgesamt sind die forstlichen Maßnahmen geeignet, die mit ihnen verbundenen Ziele zu erreichen. Für den Wegebau ist das v. a. die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Betriebe. Die Bodenschutzkalkung zielt insbesondere auf die strukturelle Verbesserung der Bodenstreu, des Bodens und des Nährstoffhaushalts der Waldböden zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit und Stabilität der Wälder.

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