Die Gemeinsame Agrarpolitik : vergangene Entwicklung, gegenwärtiger Stand und weiterer Reformbedarf

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde 1962 eingeführt. Sie stellt einen der am frühesten vergemeinschafteten Politikbereiche der heutigen Europäischen Union (EU) dar, auf den 1970 noch 90 % aller Ausgaben des damaligen EWG-Haushalts entfielen. Seit Beginn der 1990er-Jahre wurde die GAP grundlegend verändert: von einer einkommensorientierten und marktverzerrenden Agrarpreispolitik hin zu einer wettbewerbsorientierten Politik mit direkten, von der Produktion weitgehend unabhängigen, flächengebundenen Einkommenstransfers (Direktzahlungen) an Landwirte sowie freiwilligen agrarstrukturellen, agrarumweltpolitischen und regionalpolitischen Fördermaßnahmen (Politik zur Entwicklung ländlicher Räume). Dies ging einher mit multilateralen Vorgaben durch ein GATT-Abkommen, welches den Um- und Abbau von Subventionen vorschreibt und zur Reduzierung des Außenschutzes für Agrarprodukte führte. Im Mittelpunkt der zunehmend intensiver geführten Diskussionen über die GAP nach 2020 stehen die Direktzahlungen, auf die 2014–2020 mit jährlich 40 Mrd. Euro 73 % aller EU-Agrarausgaben entfallen. Die bisherigen Überlegungen der Europäischen Kommission zur GAP nach 2020 lassen erwarten, dass an dem überholten Instrument der Direktzahlungen festgehalten und die Chance für eine zielorientiertere, effiziente Agrarpolitik vertan wird.

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