Projektskizze: Untersuchungen zu nicht aversiv wirkenden Gasnarkoseverfahren für Schlachtschweine

Laut Tierschutz-Schlachtverordnung sind Tiere vor der Schlachtung so zu betäuben, dass sie keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden empfinden. Zu den am häufigsten eingesetzten Betäubungsverfahren bei der Schlachtung von Schweinen zählt die Gasbetäubung mit Kohlendioxid. In den letzten Jahren gab es mehrere Studien, die bei der Betäubung mit Kohlendioxid auf eine unzureichende Betäubungstiefe sowie auf Abwehrreaktionen der Schweine bei Bewusstsein als Reaktion auf die Gasexposition hinweisen. Möglichkeiten zur Reduktion dieser aversiven Reaktionen durch Variationen der Kohlendioxidkonzentration und mittels des Einsatzes von Alternativgasen sowie die Frage nach dem Zeitpunkt der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit der Tiere bei der Gasbetäubung werden aktuell diskutiert. Zur Bewertung von Tierschutzaspekten werden in der vorliegenden Studie bei der Betäubung von Schlachtschweinen mit Kohlendioxid und Alternativgasen (Argon, Helium) diverse physiologische Parameter bestimmt. Unter Einwirkung der unterschiedlichen Betäubungsgase soll durch Einsatz eines Ganzkörper-Plethysmographen insbesondere die Lungenfunktion, die für die Effektivität der Betäubung von grundlegender Bedeutung ist, untersucht werden. Die Atmung kann in diesem Zusammenhang Indizien für unterschiedliche Schweregrade aversiver Reaktionen der Tiere beinhalten. Des Weiteren wird zur Bestimmung des Zeitpunktes des Bewusstseinsverlustes die Gehirnfunktion gemessen. Die Bestimmung des Eintritts der Bewusstlosigkeit, gleichzusetzen mit einer Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit der Tiere, ist zur Beurteilung von Abwehrreaktionen und Exzitationen der Schweine aus Sicht des Tierschutzes essentiell notwendig.

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