Tiergerechtheit auf dem Prüfstand : Anforderungen an freiwillige Prüfverfahren gemäß § 13 a TierSchG

Ziel der Prüfung von Stalleinrichtungen auf Tiergerechtheit (Tierwohl) ist die nachvollziehbare Einschätzung, ob der Prüfgegenstand für das Tier die Voraussetzungen bietet, Schmerzen, Leiden oder Schäden zu vermeiden sowie sein Wohlbefinden zu sichern. Die Einschätzung der Tiergerechtheit muss auf der Grundlage veröffentlichter wissenschaftlicher oder praktischer Erkenntnisse sowie gegebenenfalls aufgrund einer praktischen Prüfung erfolgen. Sie muss in systematischer Weise und unter Berücksichtigung aller Lebensbereiche des Tieres, die vom Prüfgegenstand beeinflusst werden können, erfolgen. Dabei sind Aspekte des Tierverhaltens, der Tiergesundheit und gegebenenfalls der Physiologie, Leistung und Hygiene zu berücksichtigen. Außerdem ist zu überprüfen, ob die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen erfüllt werden können. In der praktischen Prüfung muss hinsichtlich der Methodenwahl, dem Umfang der Untersuchungen, der Dokumentation sowie der Überprüfung der Reproduzierbarkeit der Daten soweit wie möglich wissenschaftlichen Grundsätzen gefolgt werden. Die für Planung, Durchführung und Auswertung von praktischen Prüfungen verantwortlichen Personen müssen über die notwendige fachliche und methodische Qualifikation verfügen. Das Gutachtergremium bzw. der Gutachter/die Gutachterin müssen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung in der Lage sein, die Untersuchungsergebnisse mit Bezug zur Verhaltensbiologie und Tiermedizin zu interpretieren.

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