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Bewertung des sensibilisierenden Potenzials von Stoffen in Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Wie werden Kosmetikinhaltsstoffe heute und morgen in Europa in diesem Endpunkt getestet?

Kosmetika und bestimmte Bedarfsgegenstände werden vom Verbraucher direkt auf die Haut aufgetragen beziehungsweise unter direktem Hautkontakt benutzt. Cremes verbleiben auf der Haut, die Haare werden mehrfach im Jahr gefärbt, Nickelionen können aus Ohrsteckern und Piercings an Arealen von Hautverletzungen oder aus Spielzeug auf der empfindlichen Haut von Kindern freigesetzt werden. Entsprechend hoch ist das Risiko, eine Kontaktallergie zu entwickeln. Darüber hinaus können durch täglichen Umgang und wiederholten Kontakt mit bestimmten Kosmetika und Bedarfsgegenständen bei bestehender Sensibilisierung Kontaktekzeme immer wieder neu ausgelöst werden. Eine Kontaktallergie ist nicht heilbar. Für die Bewertung des allergenen Potenzials einer Substanz standen in der Vergangenheit ausschließlich tierexperimentelle Methoden zur Verfügung. Allerdings schreibt die Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG mit der 7. Änderung von 2003 für Bestandteile von Kosmetika ein Testverbot und ab 2013 auch ein generelles Vermarktungsverbot vor. Damit stehen de facto zurzeit weder Tierversuche noch validierte Alternativmethoden für die präventive Testung des Endpunkts „Sensibilisierung" zur Verfügung. Dieser Zustand könnte ein Hindernis bei der Entwicklung innovativer Kosmetikprodukte mit neuen, möglicherweise für den Verbraucher verträglicheren Inhaltsstoffen darstellen. Daher wird die Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden für den Endpunkt „Sensibilisierung/Allergenität" von Chemikalien für die Industrie und regulatorische Behörden gleichermaßen als eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahre angesehen

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