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MKS-Grundregeln zur Verhütung der Seuchenausbreitung

Die Maul-und Klauenseuche (MKS)ist nach wie vor eine weltweit vorkommende gefährliche Tierseuche, die vorwiegend Paarzeher betrifft. Durch zunehmenden Handel, Tourismus aber auch illegale Einfuhr von Tieren, vorwiegend aber auch tierischen Produkten aus allen Regionen der Welt besteht für die Länder der Europäischen Union (EU)ein hohes Einschleppungsrisiko. Das wurde in drastischer Weise deutlich, als in diesem Frühjahr die MKS – nach einigen Jahrzehnten der MKS-Freiheit – in Großbritannien ausgebrochen ist. Dieser Ausbruch ist ein Lehrstück für die größten Risiken hinsichtlich Seucheneinschleppung und -verbreitung: Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist nicht nur ein erstrangiges Risiko für einen Schweinepest-sondern auch für einen MKS-Ausbruch. Die schnelle Verbreitung der Seuche wurde durch den Übergang der Infektion vom Schwein auf das Schaf möglich. In dieser letzteren Tierart sind die MKS-Symptome nicht so deutlich ausgeprägt wie z. B. in Rind oder Schwein, sodass die Infektion einige Zeit unbemerkt bleiben konnte. Dadurch kam es, maßgeblich auch begünstigt durch intensiven Handel auf Märkten und durch zahlreiche Langstreckentransporte von Schafen, zur raschen Verbreitung im ganzen Land und zum "Überschwappen" der Seuche auf den Kontinent, d. h. nach Frankreich und in die Niederlande. Die neuerlichen MKS-Ausbrüche zeigen einmal mehr, dass vor dem Hintergrund der in der EU-Gesetzgebung vorgesehenen Eradikationspolitik nur mit planmäßig vorbereiteten (Bundesmaßnahmenkatalog u. a. )und konsequenten Maßnahmen eine wirksame Bekämpfung der MKS möglich ist. Es ist derzeit noch nicht eindeutig geregelt, ob und in welchen Seuchenfällen von der Möglichkeit einer Notimpfung Gebrauch gemacht werden kann (Barnett et al. 2001). Auch müssten die sich aus der Impfung ergebenden Konsequenzen (z. B. Tötung oder Handelssperre)von Fall zu Fall festgelegt werden. Für den Fall eines MKS-Ausbruchs in Deutschland würde wahrscheinlich die mangelhaft ausgeprägte Hygiene, die in den meisten Rinder haltenden Betrieben herrscht, einer Verbreitung der Seuche Vorschub leisten. Daher ist es unerlässlich, ähnlich wie in der Schweinehaltung, zu verbindlichen Regelungen hinsichtlich eines Hygienestatus in der Rinderhaltung zu kommen.

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