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Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf für die Allgemeinheit bestimmten Flächen

Zugehörigkeit
Julius Kühn-Institut (JKI), Leitung, Deutschland
Gündermann, Gerhard;
Zugehörigkeit
Dombert Rechtsanwälte, Potsdam
Genth, Mario

Am 14.02.2012 ist das neue Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) (1) in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden in erster Linie europarechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit sind zugleich zahlreiche Neuerungen verbunden, auch im Bereich der Anwendung von Pflanzenschutz­mitteln. Eine der neu eingeführten Vorschriften ist § 17 PflSchG, der die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, regelt. Der Rechtsbegriff, Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, wird in der Einordnung des euro­päischen Rechts und in der Umsetzung in das deutsche Recht beleuchtet. Schließlich werden der Regelungsumfang in einer Gesamtschau gewertet und Problembereiche erläutert. Eine Harmonisierungsmöglichkeit dieses Rechtsbegriffes wird aufgezeigt.

The new Plant Protection Law came into force on 14th February 2012. By that law European standards are implemented. Many news are regulated also in the use of plant protection products. One of the new implemented regulations is § 17 PflSchG, which rules the use of plantprotection products on areas intended for the public.The legal term "areas intended for the public” will be analyzed in the light of European Directive and on the implementation into German law. After all the term will be evaluated in an overview and problems are discussed. A possibility of harmonization of this legal term will be illustrated.

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