Niedrigpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7 in Geflügelbeständen - Ärgernis oder gefährliche Vorstufe der Geflügelpest?

Infektionen des Geflügels mit niedrigpathogenen aviären Influenza A Viren (NPAIV) verlaufen häufig mit milder Klinik oder sogar symptomlos. Dennoch sind Infektionen mit NPAIV der Subtypen H5 und H7 anzeigepflichtig, und Geflügel betroffener Bestände ist grundsätzlich zu töten und unschädlich zu beseitigen (Richtlinie 2005/94/EG, Geflügelpest-Verordnung [GP-VO], Maßnahmenkatalog der O.I.E.). Grundlage dieser Maßnahmen sind Erkenntnisse darüber, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV), die Erreger der mit hohen Geflügelverlusten einhergehenden Klassischen Geflügelpest, stets spontan durch Mutation aus NPAIV der Subtypen H5 oder H7 hervorgehen. NPAIV der Subtypen H5 und H7, die ihr Wirtsreservoir in aquatisch lebenden Wildvögeln haben, stellen daher eine potenzielle Bedrohung der Geflügelpopulation dar. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelbestände kann durch Biosicherheitsmaßnahmen minimiert werden. Moderne molekulare Diagnostik ermöglicht eine rasche und sichere Erkennung von Infektionen. Die Wahrscheinlichkeit, dass NPAIV zur hochpathogenen Variante mutieren, korreliert positiv mit deren Replikationsaktivität in Geflügel. Der in den einschlägigen Rechtsgrundlagen verankerte Grundsatz der Tötung und unschädlichen Beseitigung infizierter und infektionsverdächtiger Bestände trägt diesen Erkenntnissen Rechnung, indem den Viren die Replikationsgrundlage entzogen wird. Dennoch ist die ethisch-tierschutzrechtlich motivierte Forderung nach einer differenzierten Rechtsgüterabwägung im Hinblick auf den "vernünftigen Grund" für die Tötung solcher klinisch oft gesunden Bestände absolut berechtigt. Die rechtlich zulässige Alternative der Verbringung solchen Geflügels unmittelbar zur Schlachtung (§ 46 Absatz 2 GP-VO) bedingt aus den hier erläuterten Gründen jedoch ein gegenüber dem Status quo erhöhtes Risiko. Die Bewertung des tolerablen "Mehr" an Risiko muss dem gesellschaftlichen Konsens überlassen bleiben.

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