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Ringversuch zum Nachweis von Trichinellen in Fleisch (2012)

Die amtliche Untersuchung auf Trichinellen nach VO (EG) Nr. 2075/2005 darf gemäß der VO (EG) Nr. 2076 nur von dafür akkreditierten Laboratorien erfolgen. Ausnahmen und Übergangsregelungen sind in den VO (EG) Nr. 1162/2009 und VO (EG) Nr. 702/2013 beschrieben. Im Rahmen der Akkreditierung sind Trichinellenuntersuchungsstellen verpflichtet, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen. Zu diesem Zweck wurde vom Nationalen Referenzlabor für Trichinella des Bundesinstituts für Risikobewertung mit 113 Laboratorien ein deutschlandweiter Ringversuch durchgeführt. Von jedem Teilnehmer waren insgesamt 6 anonymisierte Fleischproben, davon 2 negative und 4 positive Proben mit 3, 6, 10 bzw. 18 Trichinellen zu untersuchen. Die Auswertung erfolgte qualitativ nach der Anzahl der richtigen bzw. falschen Ergebnisse und quantitativ auf Grundlage der Bestimmung des Toleranzbereiches für die Anzahl der Trichinellen in den einzelnen positiven Fleischproben. Ferner sollten die eingesetzten Auswertungsmethoden (Trichinoskop oder Stereomikroskop) und die Vollständigkeit des Verdauungsvorgangs beurteilt werden. Auch sollte die Morphologie und damit die Viabilität der gefundenen Larven beurteilt werden. Von 81% der Laboratorien wurden alle Proben bearbeitet und korrekt als Trichinella-positiv bzw. -negativ beurteilt. Damit zeigen die Ergebnisse des Ringversuches, dass die Mehrheit der Laboratorien (81%) in der Lage war, die Trichinella-negativen und -positiven Proben richtig zu beurteilen und auch eine korrekte Quantifizierung der Trichinellen in den positiven Proben durchzuführen. Die Laboratorien, bei denen falsch-negative Ergebnisse oder Larvenanzahlen unterhalb des Toleranzbereiches auftraten, sollten eine Fehleranalyse und eine Beseitigung der Fehlerquellen durchführen, um die Sensitivität der Nachweismethode zu verbessern.

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