Totenkopfsymbol für Salpetersäure : BfR setzt sich für eine europäische Neueinstufung von Salpetersäure ein

Der Umgang mit salpetersäurehaltigen Reinigungsmitteln kann zu schweren Gesundheitsschäden führen. Beim Einatmen von Salpetersäuredämpfen und den aus der Salpetersäure freigesetzten nitrosen Gasen besteht ernste Gesundheitsgefahr. Dies belegen gemeldete Fälle von Ärzten und Fallmeldungen der deutschen Giftinformationszentren an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Bewertung des BfR zur Wirkung von Salpetersäure ergab: Die Dämpfe der Chemikalie können nach kurzzeitigem Einatmen bereits giftig wirken. Auf Initiative des BfR hat die deutsche Bundesstelle für Chemikalien nunmehr der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vorgeschlagen, dass Salpetersäure in die höchste Gefahrenklasse einzustufen ist und mit dem Gefahrensymbol „Totenkopf“ und dem Gefahrenhinweis „Lebensgefahr bei Einatmen“ gekennzeichnet werden muss. „Dies ist notwendig, um die Verwendung von Salpetersäure in Verbraucherprodukten wirksam zu beschränken, da ernstzunehmende Gesundheitsgefahren für Verbraucher bestehen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

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