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Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln, Toxikologische und ernährungsphysiologische Aspekte, Teil 1

Das BfR (vormals BgVV) befasst sich seit dem Jahr 2000 mit der Risikobewertung von Vitaminenund Mineralstoffen einschließlich Spurenelementen in Lebensmitteln. In die nun inzwei Bänden in der Reihe BfR-Wissenschaft vorliegende, umfassende Dokumentation wurdenauch externe Experten eingebunden, um einen möglichst tragfähigen Konsens bei derwissenschaftlichen Risikobewertung zu erzielen. Beteiligt waren Fachleute der DeutschenGesellschaft für Ernährung (DGE), der Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichenUnbedenklichkeit von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft(DFG), des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der Bundesforschungsanstaltfür Ernährung und Lebensmittel (BFEL), des Robert Koch-Institutes (RKI),des Deutschen Institutes für Ernährungsforschung (DIfE) und des Forschungsinstitutes fürKinderernährung in Dortmund sowie Einzelexperten. Der vorliegende Teil I der Dokumentationbehandelt die "Verwendung von Vitaminen in Lebensmitteln - Toxikologische und ernährungsphysiologischeAspekte". Band II erscheint ebenfalls in der Reihe BfR-Wissenschaft alsHeft 04/2004 und trägt den Titel "Verwendung von Mineralstoffen in Lebensmitteln - Toxikologischeund ernährungsphysiologische Aspekte".Die Dokumentation soll als Diskussionsgrundlage und Entscheidungshilfe bei der Festlegungvon Nährstoff-Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmitteldurch das Risiko-Management in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft dienen.Die Festlegung von Höchstmengen wurde in den Artikeln 5 und 13 der .Richtlinie2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. 06. 2002 zur Angleichungder Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel. angekündigt.Auch der Entwurf für eine .Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffensowie anderen Stoffen zu Lebensmitteln. (KOM (2003) 671 vom 10.11.2003 in Verbindungmit Artikel 16 dieser Verordnung) sieht die Festsetzung von Höchstmengen für Vitamine undMineralstoffe durch die Kommission mit Unterstützung des Ständigen Ausschusses für dieLebensmittelkette und Tiergesundheit vor.Für die Festsetzung derartiger Höchstmengen müssen sowohl die wahrscheinlich unbedenklichentäglichen Zufuhrmengen eines Vitamins und Mineralstoffs (so genannte tolerierbarehöchste tägliche Zufuhrmengen, "Tolerable Upper Intake Levels") als auch die Zufuhr dieserNährstoffe durch gewöhnliche Lebensmittel in der Bevölkerung berücksichtigt werden.Gleichzeitig sollen die empfohlenen Tageszufuhrmengen für einen Nährstoff in die Entscheidungfür die Festsetzung einer Höchstmenge in einem Lebensmittel einbezogen werden.Während Tolerable Upper Intake Levels von verschiedenen wissenschaftlichen Gremienabgeleitet bzw. definiert wurden, unternimmt die vorliegende Dokumentation den Versuch,Wege aufzuzeigen, wie aus Tolerable Upper Intake Levels, dem Tagesverzehr und demempfohlenen Tagesverzehr, Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen in einem einzelnenLebensmittel errechnet werden können.Diese .kombinierten. Höchstmengen sind dafür gedacht, ausreichende Ergänzungsmöglichkeitenfür unterversorgte Gruppen in der Bevölkerung zu schaffen, ohne die definierten tolerierbarentäglichen Zufuhrmengen (wesentlich) zu überschreiten. Je nach angestrebtemSchutzniveau gibt es verschiedene Möglichkeiten der Regelung, die in der zweibändigenDokumentation unter Erwähnung ihrer Vor- und Nachteile dargelegt werden. Die politischeEntscheidung für eine der aufgezeigten Möglichkeiten, soll dadurch nicht vorweggenommenwerden. Sie fällt auf gemeinschaftlicher europäischer Ebene.Professor Dr. Dr. Andreas HenselPräsident des BfR

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