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Bericht über die 67. und 68. Sitzung der vorläufigen Kommission für kosmetische Mittel des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) am 3. und 4. Dezember 2003 und 6. Mai 2004 in Berlin

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist aus großen Teilen des früheren Bundesinstituts für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin hervorgegangen, das zum 31. Oktober 2002 aufgelöst wurde. An die Namensgebung sind neue gesetzliche Aufgaben geknüpft. Das BfR wird auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien auf den Gebieten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Risiken analysieren, Handlungsoptionen für das Risikomanagement erarbeiten und diesen Prozess im Rahmen der Risikokommunikation gegenüber allen Beteiligten transparent und nachvollziehbar gestalten. Bewertungsergebnisse werden unter Wahrung der Vertraulichkeit öffentlich zugänglich gemacht. Darüber hinaus arbeitet das BfR wissenschaftlich mit einer Vielzahl anderer internationaler Einrichtungen und Organisationen zusammen. Im Bereich der kosmetischen Mittel z. B. mit dem SCCNFP (Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-Food Products) jetzt SCCP (Scientific Committee on Consumer Products) mit Sitz in Brüssel und dem Europarat. Um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, wird die nationale Kosmetikkommission, die am ehemaligen BgVV angesiedelt war, bis zur Neuberufung als vorläufige Kommission weiter tagen.

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